Gesetzesänderung zur Nutzung von CB-Funkgeräten

StVO §23 „Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden“:
Ab 1.7.2020 wird das „Handyverbot am Steuer“ auf CB-Funkgeräte ausgeweitet. Demnach darf das CB-Funk-Mikrofon während der Fahrt weder aufgenommen noch in der Hand gehalten werden. Ansonsten drohen hohe Bußgelder.

Sprechen Sie uns gerne an. Wir finden die richtige technische Lösung für Ihr Fahrzeug.