Kommende Mehrbelastung durch Maut-Anhebung

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Die deutsche Wirtschaft steht vor einer nicht unerheblichen Mehrbelastungen durch die Ausweitung der LKW-Maut auf alle Bundesstraßen zum 1. Juli sowie erheblich ansteigende Mautsätze zu Beginn des kommenden Jahres.

Das geht aus dem aktuell dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Wegekostengutachten hervor, welches die Grundlage für das fünfte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes darstellt, mit dem die zum 1. Januar 2019 geltenden neuen Mautsätze bestimmt werden.

Bereits im Jahr 2017 beschlossen und verkündet wurde die Ausweitung der im Jahre 2005 zunächst nur für Autobahnen eingeführten LKW-Maut auf alle Bundesstraßen zur Jahresmitte 2018. Allein durch die künftig lückenlose Mautpflicht von LKW-Verkehren auf den knapp 40.000 km umfassenden Bundesstraßen ergeben sich nach Berechnungen des Bundesverkehrsministeriums Mehreinnahmen des Bundes in Höhe von jährlich 2 Millarden Euro.

Der BGL weist darauf hin, dass die Änderungen des Mautgesetzes ihre Ursache im mehrfach geänderten EU-Recht finden. Konkret soll die Infrastrukturmaut zum Beispiel für neueste 40-t-LKW von derzeit 13,5 Cent/km auf 17,4 Cent/km steigen. Darüber hinaus erlaubt die EU auch die Anlastung sogenannter „externer Kosten“ wie zum Beispiel durch den LKW verursachte Luftverschmutzungskosten und Lärmkosten. Bisher waren die neuesten„ Euro VI LKW “ von einer Anlastung von Luftverschmutzungskosten befreit. Künftig sollen zudem erstmals in Deutschland allen LKW entsprechend der EU-Richtlinie sogenannte Lärmkosten angelastet werden. Alle drei Kostenkomponenten zusammen ergäben eine Erhöhung der LKW-Maut für eine 40-t-Kombination der saubersten Schadstoffklasse Euro VI von 13,5 Cent/km auf 18,7 Cent/km.

Die Auswirkungen auf die künftigen Transportkosten für eine moderne 40-t-Kombination sind erheblich. Für einen Transport über 300 km, davon 150 km auf einer Autobahn und 100 km auf Bundesstraßen, musste für eine moderne 40-t-Kombination bislang 20 Euro Maut entrichtet werden, künftig würden es 46 Euro sein, das wäre mehr als das doppelte als bisher. Bei einer Jahresfahrleistung dieser Kombination von 120.000 km und einer Aufteilung zwischen Autobahnen und Bundesstraßen von 80:20 stiege die jährliche Mautbelastung von derzeit 12.960 auf 22.440 Euro.

Quelle: KFZ Anzeiger